
Ist Mindestausbildungs-Vergütung gleich Mindestlohn?

Seit 1. Januar 2020 gibt es die Mindestausbildungs-Vergütung für Auszubildende, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Paragraphen 17 verankert wurde. Mit ihr wollte die Bundesregierung die Attraktivität der dualen Berufsausbildung steigern.
Grundsätzliches
Sie besagt, dass Auszubildende angemessen vergütet werden sollen. Im Volksmund wird sie auch als "Mindestlohn für Azubis" bezeichnet. Die Ausbildungsvergütung darf nicht unterhalb der festgelegten Größe liegen. Ausgenommen hiervon sind Regelungen in Tarifverträgen. Hier können die Ausbildungsgehälter unterhalb der Mindestvergütung liegen. Genauso ist es bei Teilzeitberufsausbildungen. Allerdings darf die prozentuale Kürzung der Vergütung nicht mehr ausmachen als die prozentuale Verminderung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Wäre dies der Fall, gilt die Vergütung als unangemessen. Prinzipiell kann jedoch auch in einer Teilzeitausbildung eine ungekürzte Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
Allgemein gilt, dass sich die Vergütung von Auszubildenden nach der Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebs richtet und nicht nach dem Ausbildungsberuf.
Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr fortschreitend an. Die Folgejahre der Ausbildungsverfügung orientieren sich stets an dem ersten Jahr der Ausbildung. Das heißt, dass die Höhe der Mindestvergütung aus dem ersten Ausbildungsjahr immer die Rechengrundlage für die Vergütungsaufschläge der folgenden Ausbildungsjahre darstellt. Das Berufsbildungsgesetz gibt somit vor, dass im zweiten Lehrjahr 18 %, im dritten Lehrjahr 35 % und im vierten Lehrjahr 40 % mehr gezahlt wird, jeweils ausgehend von der Mindestvergütung des ersten Lehrjahres.
Branchentarife gelten als Orientierungswerte
Tarifgebundene Unternehmen müssen die Ausbildungsvergütung, welche im branchenspezifischen Tarifvertrag vereinbart wurde, zahlen. Eine niedrigere Vergütung ist ausgeschlossen, allerdings ist eine Besserstellung möglich.
Sind Unternehmen nicht tarifgebunden und es besteht ein regionaler Tarifvertrag innerhalb der eigenen Branche, kann eine Ausbildungsvergütung um 20 % vermindert gegenüber dem Ausbildungsbranchentarif gezahlt werden. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ist hier wiederum die monetäre Gemarkung, die nicht unterschritten werden darf.
Es kommt vor, dass Unternehmen selbst nicht tarifgebunden sind und es ebenso keinen Branchentarifvertrag gibt, der für sie in Frage käme. In diesem Fall sollten Ausbildungsbetriebe sich an die Ausbildungsberatenden der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, Innungen und Berufs- oder Wirtschaftsverbände wenden. So führen beispielhaft die Industrie- und Handelskammern in der Regel Erhebungen der Ausbildungsvergütungen nach Berufen, Branchen und Tarifen und können somit eine Hilfe bei der Bestimmung eines Bezugswertes geben. Der Bezugswert kann hier wieder um 20 % unterschritten werden, so lange er nicht unterhalb der gesetzlichen Mindestvergügung liegt.
Gültigkeit
Im Bundesgesetzblatt erfolgt in der Regel am 1. November eines Vorjahres die Veröffentlichung der aktuellen Mindestausbildungsvergütung für das jeweils kommende Kalenderjahr, welche zuvor von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegt wurde.
Mindestausbildungsvergütung ab Ausbildungsjahr 2024:
Ausbildungsjahr | Mindestausbildungsvergütung |
---|---|
1. Jahr | 649 Euro |
2. Jahr | 766 Euro |
3. Jahr | 876 Euro |
4. Jahr | 909 Euro |
Tabelle: Eigene Darstellung
Bei den zuvor genannten Vergütungsbeträgen handelt es sich um Bruttowerte, das heißt, dass von diesen noch Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgezogen werden.
Aber, wie hoch ist im Jahr 2024 der allgemeine Mindestlohn in Deutschland? Antworten findest du im Blogbeitrag Mindestlohn-Erhöhung - Änderungen in 2024.
Mindestausbildungsvergütung ab Ausbildungsjahr 2025:
Ausbildungsjahr | Mindestausbildungsvergütung |
---|---|
1. Jahr | 682 Euro |
2. Jahr | 805 Euro |
3. Jahr | 921 Euro |
4. Jahr | 955 Euro |
Tabelle: Eigene Darstellung
Bei den zuvor genannten Vergütungsbeträgen handelt es sich um Bruttowerte, das heißt, dass von diesen noch Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgezogen werden.
Wie hoch ist im Jahr 2025 der allgemeine Mindestlohn in Deutschland? Antworten gibt es in meinem Blogbeitrag Mindestlohn-Erhöhung - Änderungen in 2025.
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