Sozialversicherungs-Rechengrößen - Änderungen in 2024

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommens-Entwicklung angepasst. Dabei markieren die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung jeweils wichtige Schwellenwerte. Aber, was bedeuten diese Grenzen genau?

Beitragsbemessungsgrenze

Das maximale Bruttoeinkommen wird durch die Beitragsbemessungsgrenze definiert. Bis zu dieser Grenze werden die Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, darüber hinaus nicht mehr. Verdienste, die über dieser Grenze liegen, bleiben beitragsfrei.

Versicherungspflichtgrenze

Liegt ein Verdienst einer abhängig beschäftigten Person über der Versicherungspflichtgrenze, besitzt sie die Wahlfreiheit, entweder gesetzlich versichert zu bleiben oder sich privat zu versichern. Bis zu der Einkommenshöchstgrenze muss sich jede*r Mitarbeitende allerdings gesetzlich versichern.

Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024:

Rechengröße West Ost
Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro im Monat 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.535 Euro im Monat 3.465 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 7.550 Euro im Monat 7.450 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 9.300 Euro im Monat 9.200 Euro im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung 45.358 Euro 45.358 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung 7.550 Euro im Monat 7.450 Euro im Monat

Legende: Die obige Tabelle ist angelehnt an die der Bundesregierung vom 24. November 2023.

Bild: Towfiqu barbhuiya / unsplash.com

Kalender Veröffentlicht am 10.01.2024 und zuletzt geändert am 10.04.2024.

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