
Sozialversicherungs-Rechengrößen - Änderungen in 2024

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommens-Entwicklung angepasst. Dabei markieren die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung jeweils wichtige Schwellenwerte. Aber, was bedeuten diese Grenzen genau?
Beitragsbemessungsgrenze
Das maximale Bruttoeinkommen wird durch die Beitragsbemessungsgrenze definiert. Bis zu dieser Grenze werden die Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, darüber hinaus nicht mehr. Verdienste, die über dieser Grenze liegen, bleiben beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze
Liegt ein Verdienst einer abhängig beschäftigten Person über der Versicherungspflichtgrenze, besitzt sie die Wahlfreiheit, entweder gesetzlich versichert zu bleiben oder sich privat zu versichern. Bis zu der Einkommenshöchstgrenze muss sich jede*r Mitarbeitende allerdings gesetzlich versichern.
Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024:
Rechengröße | West | Ost |
---|---|---|
Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung | 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro im Monat | 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung | 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat | 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 Euro im Monat | 3.465 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.300 Euro im Monat | 9.200 Euro im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung | 45.358 Euro | 45.358 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung | 7.550 Euro im Monat | 7.450 Euro im Monat |
Legende: Die obige Tabelle ist angelehnt an die der Bundesregierung vom 24. November 2023.
Bild: Towfiqu barbhuiya / unsplash.com