Telefonische Krankschreibung - Änderungen in 2024

Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige Veränderungen und gesetzliche Vorgaben, die von den Personalabteilungen in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigt werden müssen. Eine bekannte Sonderregelung aus der Coronapandemie ist nun zurück: die telefonische Krankschreibung – dieses Mal allerdings unbefristet.

Grundsätzliches

  • Patientinnen und Patienten können seit dem 7. Dezember 2023 nach einem Telefonanruf bei ihrer medizinischen Praxis eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) erhalten, wenn sie leicht erkrankt sind.
  • In diesem Fall ist von einer Erkrankung mit annehmbar kurzer Dauer und regelmäßig milderem Verlauf auszugehen. Voraussetzung für den Erhalt der AU ist unter anderem, dass die betroffene Person bereits bei der Praxis unmittelbar persönlich bekannt ist.
  • Sollte die zuvor festgestellte Erkrankung immer noch nach dieser Zeit vorherrschen, ist eine direkte Anamnese in der Praxis erforderlich, damit eine Folgebescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Wurde stattdessen die Erstbescheinigung während einer Untersuchung in der Praxis erstellt, kann die Folgebescheinigung auch nach einem telefonischen Gespräch ausgestellt werden.
  • Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbst, ob die Untersuchung telefonisch, per Video oder in der Praxis nötig ist, daher besteht kein Anspruch auf eine telefonische Anamnese bzw. Identifikation der Arbeitsunfähigkeit.

Gültigkeit der Krankschreibung

Maximal fünf Kalendertage ist eine telefonische Krankschreibung gültig. Folgebescheinigungen können bei Notwendigkeit entsprechend ausgestellt werden.

Bei einer Videosprechstunde kann die Arbeitsunfähigkeit sogar für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Ist der Praxis die Person hingegen nicht bekannt, kann die AU maximal nur drei Tage andauern.

Diese Regelung ist dauerhaft angelegt.

Ergänzung

Ab dem 18. Dezember 2023 wurde diese Regelung auf den Bezug von Kinderkrankengeld ausgeweitet. Prof. Karl Lauterbach hatte sich hierfür eingesetzt.

Hintergrund

Im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetzes wurde die telefonische Krankschreibung als eine der Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Entlastung von Praxen und die Vermeidung von vermeidbaren ärztlichen Besuchen ins Leben gerufen. Das Gesetz wurde am 26. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Fazit

Richtig ist der Versuch, die Arztpraxen mit mehr Pragmatismus und Verschlankung der Abläufe zu entlasten. Ächzen diese - wie alle anderen Unternehmen und Selbstständige auch - unter der überbordenden Bürokratie, Verwaltung und dem Fachkräftemangel.

Für Unternehmen allerdings ergibt sich das Risiko, dass der Missbrauch der telefonischen Krankschreibung durch eigene Mitarbeitende langfristig steigen bzw. sich in einem gewissen Maß dauerhaft manifestieren könnte.

Bild: Onur Binay / unsplash.com

Kalender Veröffentlicht am 31.12.2023 und zuletzt geändert am 11.04.2024.

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